• Thomas Fellinger
    Thomas Fellinger
    2018-05-31

    DSGVO betrifft erstmal nur Firmen. Einige Firmen haben aber Pods auf ihrer eigenen infrastruktur (domain, server) aufgesetzt, da wäre das schon fraglich, auch wenn keine gewinnabsicht besteht - würde ich ggf trennen.

  • Waithamai Dragonqueen ✨
    Waithamai Dragonqueen ✨
    2018-05-31

    ob in deinen terms alles notwendige drinsteht, musst vlt mal nachschauen.
    falls du deutschsprachige terms willst, die von geraspora stehen unter cc-by, kannst du also unter namensnennung kopieren und verwenden. http://meta.geraspora.de/pod/legal.html

  • Kernel Panic
    Kernel Panic
    2018-06-05

    @Thomas Fellinger
    Das stimmt nicht ganz, sobald jemand Daten eines anderen verarbeitet, speichert oder weiter gibt, fällt der unters DSGVO.
    Das mit dem "nur Firmen" dachte ich auch am Anfang, ist aber nicht so. Ich betreibe ein Linux Forum und musst in dieser Richtung auch tätig werden...

  • Thomas Fellinger
    Thomas Fellinger
    2018-06-05

    Interessant - hast du da eine Quelle?
    Ich hab jetzt ca 20 Seiten für Firmen umgesetzt, die paar privaten Kunden hab ich da gleich mitgemacht, nur zur Sicherheit.

    Gelesen habe ich aber, das es durchaus Unterschiede gibt - zb Datenverarbeitungsverträge mit Hoster, Newsletter, etc

    Natürlich gilt das DSG und das TKG(bin in AT) aber mit einer Datenschutzerklärung sollte dem genüge getan sein.

    Was natürlich positiv ist, ist wenn man sich auch ansieht, welche Drittanbieter/Datensauger auf seiner Webseite laufen und die versucht ab zu stellen. Das kann je nach Konfiguration einer Seite halt eine ganz schöne Liste werden.

    Unterschiedlich sollten weiters auch die Strafen sein, wenn ich mich recht erinnere.

  • Kernel Panic
    Kernel Panic
    2018-06-05

    https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
    bei
    "7. Müssen Webseitenbetreiber ihre Datenschutzerklärungen anpassen? Wo gibt es Muster, Checklisten und Generatoren?
    Die kurze Antwort: Ja."

  • Kernel Panic
    Kernel Panic
    2018-06-05

    Ich habe diese hier benutzt:
    https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien/musterdatenschutzerklaerung

    Die vielen Generatoren dafür sind nur Datensammler.

  • Thomas Fellinger
    Thomas Fellinger
    2018-06-05

    Datenschutzerklärungen wären schon vor der DSGVO nötig gewesen.

    ich hab meine die letzten Monate recherchiert und wie ein Verfahrensverzeichnis aufgebaut, zb: http://12vorfuchs.org/kontakt/impressum/#datenschutzerklaerung

  • Thomas Fellinger
    Thomas Fellinger
    2018-06-05

    ps: auf der ganzen seite https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html kommt das wort "Privat" nicht vor, habs mit de Suchfunktion gestest.

    im text steht dann:

    1. Für wen gilt die DSGVO?

    Die Datenschutzgrundverordnung gilt für:

    alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind.

    Allerdings müssen sich auch außereuropäische Unternehmen an die neuen Regelungen halten. Das gilt aber nur wenn sie:

    Eine Niederlassung in der EU haben oder
    personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten
    

    Wichtigster Anknüpfungspunkt beim Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung: personenbezogene Daten.